Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und für Social-Media-Dienstleistungen von Diana Diefenbach, Einzelunternehmen (Kleinunternehmerin i. S. d. § 19 UStG), gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB).
1.2 Abweichende AGB der Kund:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsumfang

2.1 Leistungen ergeben sich aus Angebot/Leistungsübersicht und diesen AGB.
2.2 Inhaltliche Anpassungen sind nach Absprache möglich und können als zusätzliche, vergütungspflichtige Leistungen angenommen werden.
2.3 Erfolgs-/Reichweitenzusagen werden nicht geschuldet; es handelt sich um Dienst-/Werkbestandteile je nach Leistungsbeschreibung.
2.4 Zusatzleistungen (z. B. Reels, Designänderungen) sind rechtzeitig anzufragen; Annahme nach Verfügbarkeit.

3. Mitwirkungspflichten

3.1 Kund:innen stellen erforderliche Inhalte, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner:innen und Termine rechtzeitig bereit.
3.2 Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkung verschieben Fristen angemessen; Vergütung bleibt unberührt.
3.3 Bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten kann die Auftragnehmerin Arbeiten bis zur Erfüllung pausieren.

4. Laufzeit 

4.1 Laufzeit, Abrechnungsmodus und Kündigungsfrist ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Leistungsübersicht.
4.2 Soweit Laufzeitverträge vereinbart sind, verlängern sie sich jeweils um den zuletzt vereinbarten Zeitraum, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.

5. Kündigung 

5.1 Form der Kündigung
Kündigungen und Laufzeitänderungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend). Maßgeblich ist der Zugang in der Empfangseinrichtung der jeweils anderen Partei.

5.2 Ordentliche Kündigung (Laufzeitverträge)
5.2.1 Laufzeitverträge haben stets eine Laufzeit von Kalenderhalbjahren. Kalenderhalbjahre sind der Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember eines Jahres.

5.2.2 Beginnt der Vertrag während eines laufenden Kalenderhalbjahres, läuft die erste Vertragsperiode von dem Vertragsbeginn bis zum Ende dieses Kalenderhalbjahres; anschließende Vertragsperioden entsprechen jeweils einem vollen Kalenderhalbjahr. Die Vergütung für angebrochene Kalenderhalbjahre wird anteilig berechnet.

5.2.3 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate ab Vertragsbeginn. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende desjenigen Kalenderhalbjahres möglich, in das das Ende der Mindestvertragslaufzeit fällt.

5.2.4 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres ordentlich gekündigt werden.

5.2.5 Geht die Kündigung nicht fristgerecht zu, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Kalenderhalbjahr gemäß vorstehendem Absatz (vgl. 4.2).

5.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung unzumutbar macht.

5.4 Rechtsfolgen der Beendigung
a) Bis dahin erbrachte Leistungen – einschließlich begonnener Konzept- oder Entwurfsarbeiten – werden vollständig abgerechnet.
b) Für den begonnenen Leistungszeitraum bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.

5.5 Einmalleistungen (z. B. Workshops/Vorlagen) sind nach Beauftragung nicht stornierbar, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

6. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

6.1 Preise, Umsatzsteuer
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Auftragnehmerin nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.

6.2 Zahlungsweise
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Auftragnehmerin, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsmethode vereinbart ist.

6.3 Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Zahlungsmodell bei Laufzeitverträgen
Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Abrechnung monatlich auf Basis eines rollierendes 50%  / 50%-Modells:
Die Auftragnehmerin stellt jeweils zum 1. eines Kalendermonats eine Rechnung über
– 50 % der Vergütung für den laufenden Monat (Vorauszahlung) sowie
– 50 % der Vergütung für den vorangegangenen Monat (Restzahlung).

6.5 Zahlungsverzug, Leistungsverweigerungsrecht
Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der fälligen Beträge auszusetzen, vereinbarte Termine neu zu disponieren und bereits eingeräumte Zugänge vorübergehend zu sperren. Für Mahnschreiben kann je Mahnstufe eine angemessene Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,– EUR erhoben werden. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere gesetzlicher Verzugszinsen, bleibt unberührt.

7. Reisekosten & Reisezeit

  • Pkw: 0,50 €/km; Park-, Maut- und Fährgebühren gegen Beleg.

  • ÖPNV/Bahn/Flug: Erstattung zum tatsächlichen Aufwand gegen Beleg; Bahn 2. Klasse (Reservierung zulässig); Flug Economy nur bei Unzumutbarkeit von Bahn/Auto oder Reisezeit > 5 Stunden, zuvor Zustimmung der Kund:innen.

  • Übernachtung/Spesen: Orts- und marktübliche Hotelkosten (inkl. Frühstück) werden gegen Beleg erstattet; Verpflegungsmehraufwand nach den jeweils geltenden Pauschalen.

  • Reisezeit: Vergütung mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes, sofern für den Auftrag erforderlich.

  • Abrechnung: Ausweis mit den Leistungsnachweisen; Belege auf Verlangen; Abrechnung mit der Leistungsabrechnung.

8. Abnahme & Freigaben

8.1 Für veröffentlichungsnahe Leistungen (Posts, Reels, Ads etc.) erfolgt Freigabe in Textform (z.B. per Mail).
8.2 Gibt die/der Kund:in innerhalb einer angemessenen Frist kein Feedback, gilt der Entwurf als freigegeben (fiktive Abnahme).

9. Nutzungsrechte, Referenzen

9.1 Nutzungsrechte gehen nach vollständiger Zahlung über: einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung auf den eigenen Kanälen der Kund:innen. Weitergabe, Sublizenzierung und Bearbeitung nur mit vorheriger Zustimmung.
9.2 Rohdaten/Projektdateien (z. B. Edit-Files) sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
9.3 Die Auftragnehmerin darf um Zustimmung bitten, Name/Logo/Work als Referenz zu nennen.
9.4 Die/der Auftraggeber:in ist verpflichtet die Lizenzbedingungen von Canva, die unter www.canva.com/policies einsehbar und abrufbar sind, vollempfänglich einzuhalten.

10. Inhalte der Kund:innen

10.1 Kund:innen sichern zu, zur Nutzung überlassener Inhalte (Texte, Fotos, Marken etc.) berechtigt zu sein und stellen die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.
10.2 Für Rechtsprüfung (z. B. Kennzeichnungspflichten, Gewinnspiele, Musikrechte, Datenschutz) sind Kund:innen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

11. Haftung

11.1 Haftung der Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; ausgenommen sind Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
11.2 Keine Haftung für Reichweite, Algorithmen, Plattform-Verfügbarkeit oder den Eintritt bestimmter Marketing-/Vertriebsziele.
11.3 Für Daten-/Leistungsverluste infolge verspäteter Mitwirkung/Freigabe der Kund:innen wird nicht gehaftet.
11.4 Die/der Auftraggeber:in ist für Schäden, die aus der Verletzung der Nichteinhaltung der von Canva vorgegebenen Bedingungen, vgl. 9.4, vollumfänglich haftbar. Die/der Auftraggeber:in hält die Auftragnehmerin insoweit von Ansprüchen Dritter frei und erstattet der Auftragnehmerin eventuell in diesem Zusammenhang entstehende Kosten einer möglichen Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter.
11.5 Keine Haftung für vorübergehenden oder dauerhafte Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.

12. Datenschutz & Vertraulichkeit

12.1 Parteien behandeln erhaltene Informationen vertraulich.
12.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang.
12.3 Soweit erforderlich schließen Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

13. Subunternehmer:innen

13.1 Die Auftragnehmerin darf geeignete Subunternehmer:innen einsetzen; Verantwortung für die Leistung bleibt bei ihr.

14. Höhere Gewalt

14.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Ausfälle von Plattformen, Strom, Krankheit, Pandemien) befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Wiesbaden.
15.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.